Schutzzeit fürs Auerhuhn

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Bitte um Rücksichtsnahme

Seit dem 01. November ist wieder das Wegegebot in der Arberregion in Kraft. Das saisonale Beschränkung des freien Betretungsrechtes ist per Verordnung der Landratsämter Cham und Regen vom 01.11.2015 geregelt. Das Schutzgebiet erstreckt sich vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten. Zweck des Wildschutzgebietes ist es, Störungen für das Auerwild durch den nicht gesteuerten Besucherverkehr während des Winters sowie während der Balzzeit und der Brut- und Aufzuchtzeit zu minimieren und damit das Auerwild im Bayerischen Wald zu erhalten. Daher ist in der Verordnung das Wegegebot vom 1. November bis 30. Juni des nächsten Jahres vorgeschrieben. Zudem sind Hunde ganzjährig anzuleinen.

Mehr Informationen zum Auerwildschutzgebiet erhalten Sie hier.

Wir bitten Sie Rücksicht auf unseren größten heimischen Waldvogel zu nehmen. Vielen Dank!

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