Schutzzeit für Auerhuhn beginnt
Ab 1. November gilt wieder Wegegebot in der Arberregion
Großer Arber. Vom 1. November bis zum 30. Juni nächsten Jahres gilt in der Arberregion wieder ein Wegegebot zum Schutz des Auerhuhns.
Vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht das Auerwildschutzgebiet „Arber“. Für Hunde besteht hier eine ganzjährige Anleinpflicht. Das beinhaltet die landkreisübergreifende Verordnung, die von den Jagdbe-hörden der Landratsämter Regen und Cham gemeinsam erlassen worden ist.
Um die Notwendigkeit des Schutzes der vom Aussterben bedrohten Tierart aufzuzeigen, veranstalteten jüngst die Gebietsbetreuer für die Arberregion, Anette Lafaire vom Naturpark Oberer Bayerischer Wald und Johannes Matt vom Naturpark Bayerischer Wald, eine Fortbildung für die Wanderführer der Arberregion. Über 20 kamen im Eisensteiner Grenzbahnhof zusammen, um einen Vortrag des Auerhuhnexperten Klaus Urban zu hören, der bereits seit Jahren im Auftrag des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auerhuhn kartiert.
Urban schilderte Herkunft, Lebensweise und Schutzstatus des Auerwildes und gab Einblick in neue wissenschaftliche Erkenntnisse. So wurden Wanderungen von Auerhühnern über mehrere Kilometer festgestellt; die Vorkommen am Arber stehen demnach in Verbindung mit denen im Künischen Gebirge und den beiden Nationalparken im Grenzgebiet.
Im Anschluss gaben die Gebietsbetreuer einen Überblick über die Schutzgebiete und deren Inhalte. Mit Unterstützung der Wanderführer als Multiplikatoren möchten die Gebietsbetreuer mehr Verständnis und Rücksichtnahme bewirken, die zum Schutz des Auerhuhns notwendig sind. In der Arberregion stehe den Erholungssuchenden ein großes Wegeangebot für alle Wintersportaktivitäten zur Verfügung, so dass nicht jeder letzte Winkel begangen werden müsse, argumentierten Lafaire und Matt.
Für das Auerhuhn beginne jetzt schon die schwere Jahreszeit. Denn werde es durch abseits der Wege gehende Wanderer aufgeschreckt, sei das Anlass für eine enorm Energie zehrende Flucht. „Wiederholen sich die Störungen, kann das zum Tod des Auerhuhns führen“, so die Gebietsbetreuer. Jeder Erholungssuchende könne einen Beitrag zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibe, nur die gespurten Loipen zum Langlaufen nutze und Schneeschuh- und Skitouren auf die als umweltverträglich ausgewiesenen Routen und markierten Wege beschränke.jm