Naturschutz im Wirtschaftswald ist machbar

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LBV holt Experten ins Naturparkhaus zu Vortragsabend

Wie kann Naturschutz auch in Wirtschaftswäldern berücksichtigt werden? Zu diesem Thema konnten Hartwig Löfflmann, Geschäftsführer des Naturparks und Dorothea Haas, LBV-Vorsitzende der Kreisgruppe Regen zahlreiche Besucher und auch interessierte Waldbesitzer im Naturparkhaus begrüßen.

Dr. Christian Stierstorfer, Dipl. Biologe bei der Bezirksgeschäftsstelle des LBV in Straubing, ging auf die fachlichen Grundlagen des Waldnaturschutzes ein und zeigte auf welche Möglichkeiten es gibt, die Ansprüche des Arten- und Naturschutzes mit denen der Waldnutzung in Einklang zu bringen.

Er schaffte es in seinem Vortrag glaubwürdig den Spagat zwischen wirtschaftlicher Nutzung und der ökologischen Funktion der Wälder in Bayern darzustellen. Er konnte auch nachvollziehbar aufzeigen, dass artenreiche und naturnahe Wälder gegen den Klimawandel besser gewappnet sind. Die Holznutzung ist aus Naturschutzsicht auf dem Großteil der Waldfläche weiterhin sinnvoll. Allerdings ist der Prozessschutz auf gewissen Teilflächen, die auch miteinander verbunden sein sollen, ein ökologischer Mehrwert und auch eine Chance im Klimawandel. Bayern hat mit über 83.000 ha nutzungsfreier Wälder eine anerkennenswerte Basis für den Waldnaturschutz geschaffen.

Die Försterin Carmen Abtmaier vom AELF Regen stellte anschließend das Vertragsnaturschutzprogramm im Wald vor. Seit 2005 gibt es dieses Programm des Umweltministeriums, wo freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz in Wäldern und eine naturschutzorientierte Wirtschaftsweise honoriert werden. Die im Landkreis Regen am meisten genutzten Module sind der Erhalt von Biotopbäumen mit Faulstellen, Pilzkonsolen, Spaltenquartieren, Höhlen und anderen Strukturen und das Belassen von stehendem und liegendem Totholz. Auch ein vollständiger Nutzungsverzicht insbesondere auf nassen Standorten und in alten Wäldern und der Erhalt von Biberlebensräumen sind förderfähig. Interessierte wenden sich am besten an den zuständigen Revierförster, der in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde die Flächen besichtigt, den Waldbesitzer berät und die Antragstellung vornimmt. Anträge können ab demnächst wieder bis Ende Mai gestellt werden.

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