Damit das Auerwild überleben kann

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Ab 1. November Schutzzeitbeginn in Arberregion

Bodenmais. Für das Auerhuhn beginnt jetzt die schwere Jahreszeit, im Winter ist das Auerwild besonders schutzbedürftig. Beispielsweise durch abseits der Wege gehende Wanderer und Schneeschuhgeher aufgeschreckt, wird es zur energiezehrenden Flucht veranlasst. Aufgrund des Auffliegens und der hohen Fluchtdistanz muss das Auerhuhn den zwölffachen Energieaufwand aufbringen als im normalen Zustand. Wiederholen sich die Störungen, kann dies zum Tod des Auerhuhns führen.

Daher gilt vom 1. November bis zum 30. Juni nächsten Jahres in der Arberregion wieder das Wegegebot zum Schutz des Auerhuhns. Vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten, sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht das Wildschutzgebiet fürs Auerwild. Zudem besteht für Hunde eine ganzjährige Anleinpflicht. Dies beinhaltet die landkreisübergreifende Verordnung, die von den Jagdbehörden der Landratsämter Regen und Cham gemeinsam erlassen wurde. Die beiden Gebietsbetreuer der Arberregion, Anette Lafaire und Johannes Matt, haben neue Info-Tafeln aufgestellt.

Jeder Erholungssuchende kann einen Beitrag zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibt und nur gespurte Loipen zum Langlaufen nutzt, Schneeschuh- und Skitouren auf ausgewiesene Routen beschränkt.bb

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